240.000 Euro-Obergrenze fällt auch in Südtirol
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Gehaltsobergrenze von 240.000 Euro im Jahr für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist verfassungswidrig. Dieses Urteil gilt auch für Südtirol. „Aber wir leiten daraus keinen Handlungsbedarf ab“, kündigt der Generaldirektor der Landesverwaltung, Alexander Steiner, an.

